Nachlass regeln mit Selbstbestimmung

Die gesetzliche Erbfolge wird in Deutschland über das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Diese setzt ein, wenn der Verstorbene kein rechtsgültiges Testament verfasst hat, und bestimmt die Erben aus den Reihen der nächsten Verwandten des Verstorbenen.

Die nächsten Verwandten und deren Erbfolge

Erben erster Ordnung:
Kinder, Enkel und Urenkel

Erben zweiter Ordnung: 
Eltern, Geschwister, Neffen/Nichten

Erben dritter Ordnung: 
Großeltern, Onkel/Tanten, Cousins/Cousinen

Ehrpartner:
Für Ehepartner gelten Sonderrechte. Adoptivkinder sind eigenen Kindern gleichgestellt. Stiefkinder und Pflegekinder gehören nicht zu den gesetzlichen Erben, nicht eheliche Kinder sind ehelichen Kindern gleichgestellt. Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an: www.bmj.de

Testament und Digitaler Nachlass

Wie verfasse ich ein Testament?

Das Verfassen eines Testaments ist immer dann zu empfehlen, wenn die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen zur Regelung des Nachlasses entspricht. Informieren Sie Ihre engen Angehörigen über den Ort der Aufbewahrung dieses Dokuments. Ein Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein. Der volle Namenszug, eine Datums- und Ortsangabe sind ebenfalls wichtig. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung. Diese ist zwar mit Gebühren verbunden, sorgt jedoch für Klarheit bei Erbfragen.

Zu beachten:
Diese Erklärung ist keine Rechtsberatung. Bei allen juristischen Fragen raten wir Ihnen, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, die wir Ihnen auf Wunsch gerne vermitteln. Vollständige Rechtssicherheit erhalten Sie auch beim handschriftlichen Testament nur durch eine anschließende anwaltliche Beratung oder notarielle Beurkundung.


Digitaler Nachlass
Bitte bedenken Sie außerdem, Ihre digitalen Aktivitäten rechtzeitig zu verwalten. Ob Online-Banking, Social Media, Shoppingadressen oder Abonnements: Informieren Sie möglichst einen engen Vertrauten über die Aufbewahrung Ihrer Zugänge und Passwörter. Im Trauerfall können damit alle genutzten Portale zuverlässig verwaltet und abgemeldet werden. Mögliche Zusatzbelastungen für Ihre Angehörigen bleiben aus. Es gibt außerdem professionelle digitale Nachlassverwalter – gern vermitteln wir den Kontakt hierzu.